Anmeldungen
Anmeldungen können per Mail, Fax oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt nach Zusendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars seitens des Kunden (Angebot) durch die Annahme der Akademie Lichtenauer zustande. Der Kunde erhält zeitnah nach seiner Anmeldung eine Bestätigung. Diese steht unter dem Vorbehalt des Zustandekommens der Veranstaltung mit der Mindestteilnehmerzahl.
Die Teilnehmerzahl an den Veranstaltungen ist begrenzt, die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Bei Überbuchungen sowie Absage von Veranstaltungen durch die Akademie Lichtenauer bemüht sich die Akademie Lichtenauer, Ersatztermine anzubieten.
Die Akademie Lichtenauer kann Anmeldungen zu den Weiterbildungen ablehnen.
Preise und Fälligkeiten
Sobald die Akademie Lichtenauer den Vertrag annimmt, erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Der in der Ausschreibung angegebene Preis ist grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. dem Ausbildungs- oder Fortbildungsbeginn vollständig zur Zahlung fällig.
Der entsprechende Preis ist unter Angabe der in der Rechnung genannten Daten auf das dort angegebene Konto zu zahlen.
Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt den Kunden nicht zu einer Minderung des Preises.
Widerruf
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist ein kostenloser Widerruf ohne Begründung gemäß Fernabsatzgesetz §§ 312, 355 BGB möglich. Entscheidend ist das Datum der Absendung. Es kann das Muster-Widerrufsschreiben der Anlage 2 zu Art. 246a EGBGB verwendet werden, welches auf der Homepage der Akademie Lichtenauer zur Verfügung steht. Der Widerruf ist zu richten an:
Akademie Lichtenauer, Inh. Bernd Lichtenauer, Bogenstr. 12, 40721 Hilden, Fax: 02103/2793984, E-Mail: mail@akademie-lichtenauer.de
Stornierung durch den Kunden
Erfolgt ein schriftlicher Rücktritt durch den Kunden bis 4 Wochen vor Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn (entscheidend ist der Zugang bei der Akademieleitung) werden keine Stornierungsgebühren berechnet. Bei einem Rücktritt danach bis 2 Wochen vor Seminarbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50% des Seminarpreises, anschließend oder im Falle des Nichterscheinens wird der volle Seminarpreis fällig. Dies gilt auch, wenn die Bezahlung bis dato noch nicht erfolgt ist.
Absagen durch die Akademie Lichtenauer
Sagt die Akademie Lichtenauer das Seminar aus organisatorischen oder technischen Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl / Ausfall des Dozenten) oder infolge höherer Gewalt ab, wird der Seminarpreis erstattet. Für eventuell entstehende Kosten oder Nachteile, die dem Kunden durch die Absage entstehen (z.B. Reisekosten, Stornokosten,…) kommt die Akademie Lichtenauer als Veranstalter nicht auf. Dies gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen durch die Akademie Lichtenauer.
Datenspeicherung
Der Kunde erteilt mit seiner Anmeldung seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten durch die Akademie Lichtenauer. Diese werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert und verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Jeder Kunde kann auf Antrag Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen, sowie deren Löschung.
Copyright
Alle Unterlagen und Seminarinhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Akademie Lichtenauer nicht - auch nicht in Teilen - reproduziert werden, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, weitergegeben oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so ersetzen oder ergänzen die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der Übrigen oder des gesamten Vertrags.
Mediationsklausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich, auftretende Konflikte zunächst im mediativen Dialog zu besprechen und danach einen Mediationstermin vor Einschaltung des ordentlichen Rechtsweges einzuberufen.